Stavau Events nutzt für den Kern-Datenbestand Tier-1-Open-Data-Quellen mit expliziter kommerzieller Nutzungserlaubnis; ergänzend wird lizenziertes Partner-Werbematerial aus dem Reservix-Partnerprogramm (Awin) verwendet. Diese Seite dokumentiert die Lizenz-Compliance für alle genutzten Datenquellen.
Stavau verfolgt für den Kern-Datenbestand eine Tier-1-Open-Data-Strategie mit einem Null-Anfrage-Kern: Alle Open-Data-Quellen erlauben kommerzielle Nutzung explizit über offene Lizenzen (CC-0, CC-BY, DL-DE/2.0). Ergänzend — und keine Open-Data-Quelle — werden Ticket-Veranstaltungen unseres Partners Reservix aus dem Produktfeed des Affiliate-Netzwerks Awin übernommen; Grundlage ist ein vertraglich eingeräumtes Nutzungsrecht am Werbematerial (siehe Abschnitt „Reservix — Partner-Werbematerial (Awin-Affiliate)“).
| Quelle | Lizenz | Attribution | Status |
|---|---|---|---|
| destination.one | CC-0 / CC-BY / CC-BY-SA / DL-DE-2.0 (pro Record; CC-BY-SA: Fakten-Only, Beschreibung gedroppt) | CC-BY: ja; CC-BY-SA: ja (Pflicht-Attribution nach §4(c)); DL-DE-2.0: ja (Namensnennung); CC-0: optional; zusätzlich „powered by open.destination.one“ je Datensatz (lizenzunabhängig, auch CC-0) | Aktiv (Auth-Gate) |
| kulturdaten.berlin | CC-BY (dokumentierte Plattform-Lizenzannahme) | Ja — Plattform-Nachweis „kulturdaten.berlin (Technologiestiftung Berlin)“. Die kulturdaten-API (api-v2) trägt kein per-Record-Lizenz- oder Urheberfeld (live + OpenAPI belegt); daher wird eine benannte, belegte CC-BY-Plattform-Lizenzannahme verwendet und die Plattform als bester verfügbarer Attributionsnachweis genannt (siehe Abschnitt „kulturdaten.berlin — CC-BY-Plattform-Lizenzannahme“). | Aktiv |
| GTKG (DZT / GNTB) | CC-0 / CC-BY / CC-BY-SA (pro Record; CC-BY-SA: Fakten-Only, seit Juli 2026) | CC-BY: ja — Urhebernennung je Datensatz aus dem quellseitigen sdPublisher.name; Plattform-Fallback „German Tourism Knowledge Graph (DZT/GNTB)“, wenn kein Herausgeber angegeben ist (DZT-AGB §3). CC-BY-SA: ja, Pflicht-Attribution (§4c) — Fakten-Only-Pfad, Beschreibung wird nicht übernommen. CC-0: optional. | Aktiv |
| Köln Offene Daten | DL-DE/Zero-2.0 | Nein | Aktiv |
| Stadt Bonn | CC-0 | Optional | Aktiv |
| Stadt Karlsruhe | CC-0 | Optional | Aktiv |
| Stadt Ulm | CC-0 | Optional | Aktiv |
| Veranstalter-Feeds (iCal) | organizer-submitted (§ 31 UrhG, einfaches Nutzungsrecht) | Veranstaltername (Quellenangabe) | Aktiv (nur verifizierte, freigeschaltete Veranstalter mit Rechte-/Einwilligungsnachweis; siehe Abschnitt „Veranstalter-Feeds“) |
| OpenLigaDB | ODbL 1.0 | Ja („powered by OpenLigaDB“, ODbL 1.0 + Backlink) | Aktiv. ODbL als „Produced Work“ (nur Attribution, kein Share-Alike); Ligaspiel-Fakten sind weder DB- noch urheberrechtlich geschützt (EuGH C-46/02, C-604/10). |
| BayernCloud Tourismus (BayTM) | CC-BY / CC-0 / CC-BY-SA (pro Record; CC-BY-SA: Fakten-Only, seit Juli 2026) | CC-BY: ja — Namensnennung je Datensatz aus dem quellseitigen copyrightNotice (CC-Lizenz-Prefix entfernt, z. B. „TI Kipfenberg“); Plattform-Fallback „BayernCloud Tourismus (BayTM)“ (Nutzungsbedingungen Teil C § 18), wenn kein Urheber angegeben ist. CC-BY-SA: ja, Pflicht-Attribution (§4c) — Fakten-Only-Pfad. CC-0: optional. | Aktiv. Open-Data-Plattform data.bayerncloud.digital (Bayern Tourismus Marketing GmbH); CC-BY-SA-Records werden seit Juli 2026 Fakten-Only übernommen (Beschreibung nicht übernommen) statt gefiltert. Betreiberin kein Art.-28-Auftragsverarbeiter (reiner Bezug einer öffentlichen Open-Data-Quelle). |
| Reservix (Partner-Werbematerial via Awin-Produktfeed) | reservix-affiliate — vertraglich eingeräumtes Nutzungsrecht am Werbematerial (Awin Standard Terms for Publishers Ziff. 10.1 + Reservix-AGB §1.1); keine CC-/Open-Data-Lizenz | Ja — Quellenangabe „Reservix“ je Datensatz; Ticket-Links tragen zusätzlich die Werbekennzeichnung „Werbung“ (§ 5a UWG) | Aktiv. Reservix GmbH, Freiburg — bezogen über das Affiliate-Netzwerk Awin (AWIN AG, Berlin). Bilder = lizenziertes Werbematerial, selbst gehostet (kein Hotlink); siehe Abschnitt „Reservix — Partner-Werbematerial“. |
| adticket (Partner-Werbematerial via Awin-Produktfeed) | adticket-affiliate — vertraglich eingeräumtes Nutzungsrecht am Werbematerial (dieselben Awin/Reservix-Bedingungen wie oben); keine CC-/Open-Data-Lizenz | Ja — Quellenangabe „ADticket“ je Datensatz; Ticket-Links tragen zusätzlich die Werbekennzeichnung „Werbung“ (§ 5a UWG) | Aktiv. Endkundenshop-Marke der Reservix GmbH, Freiburg — bezogen über ein zweites, eigenständiges Awin-Advertiser-Konto (awinmid=18490). Bilder = lizenziertes Werbematerial, selbst gehostet (kein Hotlink); siehe Abschnitt „adticket — Partner-Werbematerial“. |
| GeoNames postal DE (Geocoding-Gazetteer, keine Event-Quelle) | CC-BY 4.0 | Ja (Credit „GeoNames“ + Link zu www.geonames.org) | Aktiv. Offline gebündelter Datensatz (Stadt/PLZ → Koordinaten) für das Ingestion-Geocoding; kein externer Geocoding-Dienst, kein Art.-28-AVV. Nicht zu verwechseln mit der weiterhin bestehenden OSM/Nominatim-Kartensuche der Web-App. |
Die Ermittlung der Geokoordinaten (Stadt/PLZ → lat/lon) im Rahmen der Event-Aggregation erfolgt offline aus einem im Ingestion-Dienst gebündelten Datensatz von GeoNames (www.geonames.org), lizenziert unter Creative Commons Attribution 4.0 (CC-BY 4.0). Es wird dabei kein externer Geocoding-Dienst aufgerufen und keine Adresse an einen Dritten übermittelt (kein dadurch ausgelöster Drittlandtransfer, netto datensparsamer). GeoNames ist Datenquelle/Herausgeber des statisch bezogenen Datensatzes und kein Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO.
Attribution (CC-BY 4.0, Pflicht): Diese Anwendung nutzt Daten von GeoNames; Credit an GeoNames mit Link zu www.geonames.org.
Abgrenzung: Betroffen ist ausschließlich das Ingestion-Geocoding der Event-Aggregation. Die davon getrennte Karten- und Ortssuche der Web-App nutzt weiterhin OpenStreetMap/Nominatim und bleibt bestehen (anderer Datenfluss); sie wird durch diese Umstellung nicht entfernt.
Die kulturdaten.berlin-Schnittstelle (api-v2) liefert kein per-Datensatz-Lizenz- oder Urheberfeld (live und anhand der veröffentlichten OpenAPI-Beschreibung belegt). Wir verwenden daher eine benannte, dokumentierte CC-BY-Plattform-Lizenzannahme: Der gesamte kulturdaten.berlin-Bestand wird als CC-BY der Technologiestiftung Berlin behandelt. Dies ist eine bewusste, auditierbare Annahme (kein blinder Vorgabewert); die Plattform-Nennung dient als bester verfügbarer Attributionsnachweis, da kein per-Record-Urheber übertragen wird. Sollte die Plattform künftig ein per-Datensatz-Lizenzfeld bereitstellen, wird die Auswertung entsprechend nachgezogen.
Events unter CC-BY-SA werden seit Juli 2026 mit einem Fakten-Only-Ansatz übernommen (zuvor: vollständig gefiltert). Übernommen werden ausschließlich Titel, Datum, Ort, Zeit, Quell-Link und Preis sowie unsere eigene Kategorie-Einordnung — die Beschreibung wird nicht übernommen. Grund: Die Share-Alike-Klausel von CC BY-SA 4.0 (§ 4(b)) bezieht sich auf die Datenbank als Ganzes, „but not its individual contents“ — sie erreicht nicht die einzelnen Datensätze. Zusätzlich sind reine Fakten (Titel/Datum/Ort/Zeit) urheberrechtlich nicht geschützt (§ 2 Abs. 2 UrhG; EuGH C-604/10, C-469/17), und die zugrunde liegende Datenerzeugung durch den jeweiligen Veranstalter begründet regelmäßig kein eigenständiges Datenbankherstellerrecht (EuGH C-203/02, C-46/02-Trilogie). Da nur Fakten übernommen werden, greift die Share-Alike-Pflicht nicht.
Namensnennung bleibt Pflicht (§ 4c). Unabhängig davon wird für jeden CC-BY-SA-Datensatz die Quellenangabe mit Lizenzlink angezeigt (Label „CC-BY-SA“), wie bei CC-BY.
Neben den Open-Data-Fremdquellen können verifizierte, von uns freigeschaltete Veranstalter ihre eigenen Veranstaltungen über einen selbst hinterlegten Kalender-Feed (iCal/ICS) einstellen. Solche Events tragen intern den Lizenz-Marker organizer-submitted. Er unterscheidet sich rechtlich grundlegend von den CC-/DL-/ODbL-Fremdlizenzen: Es handelt sich nicht um eine öffentliche Standardlizenz eines Dritten, sondern um ein einfaches, unentgeltliches, zweckgebundenes Nutzungsrecht (§ 31 UrhG), das der Veranstalter als Rechteinhaber STAVAU unmittelbar einräumt.
Grundlage ist eine doppelte Attestierung beim Hinterlegen des Feeds: Der Veranstalter bestätigt aktiv (1) seine Rechteinhaberschaft und (2) die Einräumung des zweckgebundenen Nutzungsrechts (Wortlaut in den AGB, Abschnitt „Nutzungsrechte an Veranstalter-Feeds“). Beide Erklärungen werden als append-only Nachweis mit Zeitstempel und Klausel-Version gespeichert. Nur Feeds mit gültigem Nachweis dürfen den Marker tragen; entfernt der Veranstalter seinen Feed, endet das Nutzungsrecht und die Events werden depubliziert (Widerruflichkeit als Wirksamkeitsvoraussetzung nach § 307 BGB). Die urheberrechtliche Nutzung ist damit gedeckt; die datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage der Veröffentlichung bleibt Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (STAVAU als eigener Verantwortlicher, kein Art.-28-Auftragsverarbeitungsverhältnis).
Abgrenzung zu CC / DL-DE / ODbL: Die genannten Fremdlizenzen regeln die Nachnutzung bereits veröffentlichter Datenbestände Dritter (mit ihren jeweiligen Attributions- bzw. Share-Alike-Pflichten). Der Marker organizer-submitted steht dagegen für eine direkt eingeräumte Nutzungsrechtserklärung des Rechteinhabers selbst und begründet keine Share-Alike- oder Weitergabepflicht — unabhängig von der CC-BY-SA-Fakten-Only-Einordnung oben.
Ticket-Veranstaltungen unseres Partners Reservix (Reservix GmbH, Humboldtstraße 2, 79098 Freiburg) beziehen wir über den Produktfeed des Affiliate-Netzwerks Awin (AWIN AG, Otto-Ostrowski-Straße 1A, 10249 Berlin). Diese Datensätze tragen intern den Lizenz-Marker reservix-affiliate. Er ist — wie organizer-submitted — keine offene Standardlizenz, sondern ein vertraglich eingeräumtes Nutzungsrecht am Werbematerial des Partners: Die Awin Standard Terms for Publishers gewähren dem Publisher eine Unterlizenz, Werbematerial des Advertisers („Advertiser Materials“, ausdrücklich einschließlich images und text) unverändert („without modification“, Ziff. 10.1) und originalgetreu („accurately and faithfully reproduced“, Ziff. 9.2.11) zu veröffentlichen; die Reservix-AGB (§ 1.1) benennen das Werbematerial (Fotos, Pressebilder, Texte) ausdrücklich.
Bilder — selbst gehostet, kein Hotlink: Die zum Feed gehörenden Veranstaltungsbilder sind lizenziertes Werbematerial und werden als unveränderte Kopie auf unserer eigenen Infrastruktur gespeichert und aus unserer eigenen Domain ausgeliefert. Beim Betrachten einer Eventseite wird daher kein Bild von einem Dritt-Server geladen und keine IP-Adresse des Besuchers an Reservix übertragen. Das Original-Asset bleibt inhaltlich unverändert (keine Bearbeitung, kein Neu-Enkodieren; lediglich responsive Größendarstellung bei der Auslieferung). Dies ist eine dokumentierte, auf Reservix-Datensätze begrenzte Ausnahme von der Regel, dass aus Open-Data-Quellen keine Fremdbilder übernommen werden — dort fehlt eine Bildlizenz, hier besteht sie vertraglich.
Entfernungspflicht: Von Reservix gelöschtes Werbematerial wird auch bei uns entfernt — die betroffene Veranstaltung wird depubliziert und das selbst gehostete Bild-Asset gelöscht; entfernte Eventseiten liefern den HTTP-Status 410 („Gone“) und werden dadurch aus Suchmaschinen-Indizes entfernt (der frühere öffentliche Google-Cache existiert seit 2024 nicht mehr; die Deindexierung ist die operative Entsprechung). Bei einer Beendigung der Programmteilnahme werden sämtliche gespeicherten Reservix-Werbematerial-Assets vollständig gelöscht.
Werbekennzeichnung und Klick-Tracking: Ticket-Links zu Reservix sind Affiliate-Links und unmittelbar am Link sichtbar mit „Werbung“ gekennzeichnet (§ 5a UWG). Beim bloßen Aufruf unserer Seiten wird keine Awin-Ressource geladen und kein Awin-Cookie gesetzt; erst der aktive Klick auf den gekennzeichneten Ticket-Link führt über den Awin-Dienst (awin1.com), der dabei in eigener Verantwortung Cookies auf seiner eigenen Domain setzt (Provisions-Zuordnung). Aus unserem System wird dabei kein personenbezogenes Datum übermittelt. Einzelheiten (Cookies, Laufzeiten, Rechtsgrundlagen, Vermeidungsmöglichkeiten) beschreibt die Datenschutzerklärung im Abschnitt „Ticketkauf über Partner-Links“. Der Cookie-Consent-Banner dieser Website bleibt hiervon unberührt: Er regelt Speicherzugriffe auf stavau.com selbst; das Selbst-Hosting der Bilder erzeugt keinen neuen externen Empfänger und keine neue Consent-Kategorie.
Bildherkunfts-gebundene Kennzeichnung (view-übergreifend): Zusätzlich zur Werbekennzeichnung an der Ticket-CTA (oben) trägt jedes angezeigte Reservix-/adticket-Werbebild — unabhängig davon, auf welcher Veranstaltungsseite es erscheint — einen eigenen sichtbaren „Werbung“-Hinweis direkt auf dem Bild, sowohl auf der Übersichtskarte als auch auf der Event-Detailseite. Diese Kennzeichnung ist an die tatsächliche Bildherkunft gebunden, nicht an die Veranstaltungsquelle selbst — so bleibt lizenziertes Werbematerial auch dann erkennbar gekennzeichnet, wenn es (technisch) auf eine andere Veranstaltung übernommen wird.
Marken/Vereinslogos im Werbematerial: Das übernommene Werbematerial kann fremde Marken oder Vereins-/Veranstalterlogos abbilden (etwa ein Vereinslogo). Deren Anzeige ist zulässig, weil das Material vom Rechteinhaber selbst über Reservix und Awin zur Bewerbung bereitgestellt wurde (vertragliche Gestattung), weil das beworbene Ticket genau dieses markierte Produkt betrifft (Erschöpfungsgrundsatz, § 24 MarkenG) und weil die Marke lediglich als Hinweis auf die konkrete Veranstaltung genannt wird (referenzielle Nutzung, § 23 MarkenG). Dabei erwecken wir keinen Eindruck einer offiziellen Partnerschaft oder eines Sponsorings zwischen STAVAU und dem Verein oder Veranstalter; die Kennzeichnungen „Quelle: Reservix“ und „Werbung“ machen den Fremdquellen- und Werbecharakter transparent.
Ticket-Veranstaltungen unseres Partners adticket beziehen wir ebenfalls über den Produktfeed des Affiliate-Netzwerks Awin. adticket ist keine eigenständige Rechtsperson, sondern die Endkundenshop-Marke derselben Reservix GmbH (Humboldtstraße 2, 79098 Freiburg) mit wortgleichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wie beim Reservix-Programm. Der Bezug erfolgt über ein zweites, eigenständiges Awin-Advertiser-Konto (Reservix bleibt hiervon unberührt). Diese Datensätze tragen intern den Lizenz-Marker adticket-affiliate.
Werbematerial-/Bildlizenz — identisch zu Reservix: Da adticket und Reservix dieselbe Rechtsträgerin mit denselben AGB sind und im selben Awin-Publisher-Programm über ein zweites Advertiser-Konto laufen, gilt die im Abschnitt „Reservix — Partner-Werbematerial“ bereits dokumentierte vertragliche Nutzungserlaubnis (Awin Standard Terms for Publishers Ziff. 10.1/9.2.11 + Reservix-AGB § 1.1) unverändert auch für adticket-Werbematerial — einschließlich der Bilder vom Bildhost cdn.adticket.de.
Bilder — selbst gehostet, kein Hotlink: Wie bei Reservix werden die zum adticket-Feed gehörenden Veranstaltungsbilder (inkl. cdn.adticket.de) als unveränderte Kopie auf unserer eigenen Infrastruktur gespeichert und aus unserer eigenen Domain ausgeliefert — kein Bild-Abruf bei einem Dritt-Server, keine IP-Adresse an adticket oder Reservix übertragen.
Entfernungspflicht, Werbekennzeichnung, Klick-Tracking, Markenrecht: Es gelten dieselben Regelungen wie im Abschnitt „Reservix — Partner-Werbematerial“ beschrieben (Entfernung bei Feed-Löschung/Programmaustritt, „Werbung“-Kennzeichnung nach § 5a UWG, Awin-Klick-Cookies erst beim aktiven Klick, referenzielle/erschöpfte Markennutzung nach §§ 23/24 MarkenG) — derselbe technische Ingestion-/Storage-Pfad, nur mit dem Quellen-Label „ADticket“ statt „Reservix“. Einzelheiten zu den Awin-Cookies beschreibt die Datenschutzerklärung im Abschnitt „Ticketkauf über Partner-Links“.
Für die Open-Data-Feeds destination.one und BayernCloud Tourismus (BayTM) gilt ein zusätzlicher, technischer Bild-Lizenz-Gate: Ein im Feed enthaltenes Bild wird nur übernommen und selbst gehostet, wenn das Bild-Objekt selbst — unabhängig von der Datensatz-/Record-Lizenz des Events — ein eigenes, explizites Foto-Lizenzfeld trägt, das eine zulässige Lizenz ausweist (CC-0, CC-BY, CC-BY-SA oder DL-DE-2.0; nicht-kommerzielle oder bearbeitungsfreie Lizenzbedingungen werden verworfen). Diese Prüfung ist bewusst von der Record-Lizenz getrennt: Die CC-Lizenz eines Veranstaltungsdatensatzes (Titel/Datum/Ort) begründet für sich genommen kein Recht, ein zugehöriges Bild zu übernehmen — dafür braucht es eine eigene, am Bild selbst hängende Fotolizenz.
Liegt keine solche Bildlizenz vor, bleibt image_url für diesen Datensatz leer (unverändertes Verhalten, § 19a UrhG) — das Event wird dennoch veröffentlicht, nur ohne Bild.
Ist-Zustand (Stand 25. Juli 2026, live verifiziert): Weder destination.one noch BayernCloud liefern derzeit ein solches bild-eigenes Lizenzfeld — beide Feeds sind aktuell vollständig bildlos. Der Gate ist damit als vorbereitete, aber inaktive Absicherung zu verstehen: Sobald einer der beiden Feeds künftig lizenzierte Bilddaten bereitstellt, würde die Übernahme automatisch nach denselben Regeln greifen (selbst gehostet, kein Hotlink, mit Attribution) — bis dahin wird aus diesen beiden Quellen kein Bild übernommen.
Diese Regelung ist unabhängig von der bereits bestehenden vertraglichen Bild-Ausnahme für Reservix/adticket (siehe oben): Dort liegt ein direktes vertragliches Nutzungsrecht am gesamten Werbematerial vor; hier greift ein rein per Bild geprüftes, offenes Lizenzfeld.
Reicht ein Nutzer eine eigene Veranstaltung ein (ohne Veranstalter-Feed), sichert er über eine Pflicht-Checkbox zu, die Beschreibung selbst verfasst zu haben und die erforderlichen Rechte zu halten, und stellt den Betreiber von Ansprüchen Dritter frei. Dieser Nachweis wird append-only mit Nutzer-ID, Zeitstempel und der Fassung der bestätigten AGB-§5-Klausel (Klausel-Version, aktuell „2026-07“) gespeichert. Zusätzlich wird ein kryptografischer Prüfwert (SHA-256-Hash) der Beschreibung hinterlegt, um die Bestätigung einer konkreten Textfassung zuordnen zu können; der Beschreibungstext selbst wird für diesen Nachweis nicht gesondert im Klartext gespeichert (Datenminimierung, reiner Beweiszweck). Zur Reduzierung des Copy-Paste-Risikos ist das Beschreibungsfeld im Einreicher-Modus auf 1000 Zeichen begrenzt und verweist auf die offiziellen Ticket-/Veranstalter-Links.
Öffentliches Veranstalter-Profil (Sichtbarkeits-Einwilligung): Ein Veranstalter-Profil ist öffentlich sichtbar und über Suchmaschinen auffindbar. Vor dem Anlegen wird der Nutzer über die öffentliche Listung aufgeklärt; die Erstellung ist consent-gegatet — ohne ausdrückliche Bestätigung der öffentlichen Sichtbarkeit wird kein Profil angelegt (serverseitig erzwungen). Die Einwilligung wird append-only mit Nutzer-ID, Klausel-Version und Zeitstempel gespeichert (ohne IP); Löschung erfolgt per Anonymisierung (Art. 17 Abs. 3 lit. e DSGVO). Details der Verarbeitung siehe Verarbeitungsverzeichnis und Datenschutzerklärung; die maßgebliche Klausel steht in den AGB §5.
Der Standard-Discovery-Feed (Sortiermodus „Relevanz“) ordnet Events nach räumlicher Nähe, zeitlicher Nähe und einem plattforminternen Qualitäts-Score. Eine entgeltliche oder monetarisierungs-gewichtete Einflussnahme auf das Ranking findet derzeit nicht statt. Ein zusätzlicher, gewichteter Monetarisierungs-Faktor — ob ein Listing monetarisierbar (Affiliate) oder eine bezahlte Platzierung (Sponsored) ist — ist technisch vorbereitet, aber nicht aktiv. Sollte er künftig aktiviert werden, würde eine bezahlte oder monetarisierbare Platzierung die Reihenfolge beeinflussen, verschaffte aber keinen garantierten Spitzenplatz — der Boost ist gedeckelt, sodass ein nahes, hochwertiges Gratis-Event ein weiter entferntes oder weniger relevantes monetarisiertes Event weiterhin überholen kann. Diese Seite und die AGB (Abschnitt „Ranking“) werden bei einer Aktivierung vorab aktualisiert.
Betroffener Sortiermodus (im Fall einer Aktivierung): ausschließlich „Relevanz“. Die Sortiermodi „Demnächst“ (zeitlich) und „Distanz“ (räumlich) blieben von der Monetarisierung unberührt. Sie können den Sortiermodus jederzeit über die Sortieroptionen wechseln.
Offengelegte Ranking-Parameter (ohne Zahlenwerte): räumliche Nähe, zeitliche Nähe, Qualitäts-Score sowie — als zusätzlicher, derzeit nicht aktiver, für eine künftige Monetarisierung vorgesehener Faktor — die Monetarisierung des Listings (monetarisierbar über einen Affiliate-Partnerlink, z. B. Reservix/ adticket, oder eine vom Veranstalter erworbene bezahlte Sponsored- Platzierung). Die exakten numerischen Gewichte der einzelnen Faktoren werden aus Geschäftsgeheimnisgründen nicht offengelegt (P2B-VO Art. 5 verlangt dies nicht); offengelegt wird, dass und in welcher relativen Rolle Monetarisierung als Sortierfaktor wirkt.
Rechtsgrundlagen: P2B-VO (EU) 2019/1150 Art. 5 (Offenlegung der Hauptparameter und deren relativer Gewichtung sowie des Effekts bezahlter Platzierung); DSA Art. 27 (Transparenz der Empfehlungssysteme — die bestehende, vom Nutzer wählbare Mehr-Sortieroptionen-UI erfüllt die Pflicht, die Ranking-Option wechseln zu können, bereits); § 5a Abs. 4 UWG (Rechtsgrundlage für das separate „Anzeige/Sponsored“-Label an der Feed-Card, das ausschließlich bei bezahlter Sponsored-Platzierung erscheint (derzeit existieren keine bezahlten Platzierungen) — ein reiner Affiliate-Boost, bei dem der Veranstalter nicht für die Platzierung zahlt, bleibt im Feed unmarkiert; der zugehörige Ticket-Link trägt bereits die separate §5a-„Werbung“-Kennzeichnung an der Ticket-CTA).
Meldung rechtswidriger oder regelwidriger Inhalte. Jeder öffentlich sichtbare Inhalt — eine Veranstaltung, ein öffentliches Veranstalter-Profil oder ein Veranstaltungsbild — kann über die Melde-Funktion an der jeweiligen Ansicht gemeldet werden (Art. 16 DSA). Wer eine E-Mail-Adresse angibt, erhält unverzüglich eine Empfangsbestätigung und nach Prüfung eine Entscheidungsmitteilung mit Hinweis auf die verfügbaren Rechtsbehelfe (Art. 16 Abs. 4 und 5 DSA). Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist freiwillig; der Meldeweg steht auch anonym offen.
Zuständige Behörde (Digital Services Coordinator). Koordinator für digitale Dienste in Deutschland ist die Bundesnetzagentur. Beschwerden nach Art. 53 DSA können über das Nutzerportal unter https://www.dsc.bund.de eingereicht werden.
Anbieterstatus — Kleinstunternehmen (Selbsteinschätzung, Stand: 21. Juli 2026). Der Betreiber ist ein Kleinstunternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission (weniger als 10 beschäftigte Personen und ein Jahresumsatz bzw. eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. EUR, Art. 2 Abs. 3 des Anhangs der Empfehlung). Bei der Schwellenwert-Berechnung werden die Daten etwaiger Partnerunternehmen und verbundener Unternehmen nach Art. 6 des Anhangs anteilig bzw. vollständig hinzugerechnet; hier bestehen keine solchen Unternehmen, sodass allein die eigenen Werte maßgeblich sind.
Folge (Art. 19 Abs. 1 DSA). Die Pflichten des Abschnitts 3 (Art. 20 bis 28 DSA) — internes Beschwerdemanagementsystem, außergerichtliche Streitbeilegung, vertrauenswürdige Hinweisgeber, Maßnahmen gegen Missbrauch sowie Transparenzberichts- und Melde-Datenbank-Pflichten — finden auf den Betreiber keine Anwendung. Die Pflichten des Abschnitts 2 (Art. 11 bis 17 DSA, u. a. Kontaktstellen, Melde- und Abhilfeverfahren, Begründungspflicht) gelten unverändert. Ein internes Beschwerdeverfahren nach Art. 20 DSA wird daher nicht angeboten; die realen Rechtsbehelfe (formloser Widerspruch, Beschwerde bei der Bundesnetzagentur als Digital Services Coordinator, gerichtlicher Rechtsweg) bleiben hiervon unberührt.
Nachwirkfrist (Art. 19 Abs. 2 DSA). Verliert der Betreiber die Eigenschaft als Kleinst- oder Kleinunternehmen, gilt diese Ausnahme noch für weitere zwölf Monate ab dem Zeitpunkt des Verlusts fort.
Transparenz zur automatisierten Inhaltserkennung (Art. 14 Abs. 1 DSA). Zur Missbrauchserkennung kann ein Inhalt automatisiert zur Prüfung markiert werden, sobald er von mehreren voneinander unabhängigen Personen gemeldet wurde (schwellenwertbasierte Markierung). Diese automatisierte Markierung führt nie unmittelbar zu einer Beschränkung: über jede Beschränkung eines Inhalts entscheidet stets ein Mensch (Moderator) nach individueller Prüfung. Betroffene erhalten die Begründung nach Art. 17 DSA mit Angabe, ob automatisierte Mittel eingesetzt wurden.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 und erfasst unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Der Betreiber von STAVAU (Benedikt Koßmann) ist als Kleinstunternehmen, das eine Dienstleistung erbringt, nach § 3 Abs. 3 BFSG von den Barrierefreiheitspflichten des BFSG ausgenommen (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme, § 2 Nr. 17 BFSG).
Wir streben Barrierefreiheit dennoch als gute Praxis an, behaupten aber keine formale WCAG- oder BITV-Konformität, die nicht geprüft wurde. Bei Rückmeldungen zur Barrierefreiheit erreichen Sie uns unter info@stavau.com.
Bei Fragen zur Lizenz-Compliance: info@stavau.com